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BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 374.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1989 - 19 A 10112/85
- BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 374.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 374.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -). - BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 374.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -). - BVerwG, 23.06.1989 - 9 C 51.88
Einschränkungen der Religionsfreiheit - Gefahr einer politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 374.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).